Der Zugang zum Bankkredit als die klassische Finanzierungsform für Unternehmensübernahmen hat sich in den letzten zwölf Monaten verbessert. Dennoch hat jeder zweite, der ein Unternehmen
übernimmt, Schwierigkeiten, den Kaufpreis und erforderliche Modernisierungsinvestitionen zu finanzieren. Das gilt selbst in der aktuellen Niedrigzinsphase, wie der DIHK-Nachfolgereport belegt.
Besonders in der Industrie schreckt der hohe Kapitalbedarf deshalb schon im Vorfeld viele mögliche Neu-Inhaber ab. Hier kommen rein rechnerisch fünf Alt-Eigentümer auf einen möglichen
Nachfolger.
Unternehmen suchen Nachfolger – Nachfolger suchen Geld
Immer mehr Unternehmer erreichen gegenwärtig das “Ruhestandsalter”. Gleichzeitig ziehen viele Qualifizierte eine gut dotierte Festanstellung der risikoreicheren Selbständigkeit vor. Kommt es dennoch zu Übernahmeverhandlungen, scheiden sich beim Kaufpreis oft die Geister: Vier von zehn Alt-Inhabern fordern mit Blick auf ihr Lebenswerk eine aus Sicht der Käufer zu hohe Summe.
Günstiges Finanzierungsumfeld verschafft Atempause
Auch wenn es den potenziellen Nachfolgern oft am notwendigen Kapital mangelt, so machen sich doch die derzeit guten Finanzierungskonditionen positiv bemerkbar. In vielen Fällen tragen laut IHK-Berichten aber darüber hinaus eine verbesserte Finanzkommunikation zwischen Finanzierungspartnern, Übergebern und Übernehmern dazu bei, dass es mit der Finanzierung besser klappt. Fortschritte sehen die IHKs auch bei der Übernahme von Bürgschaften. Die recht gut laufende Konjunktur hat das Kreditausfallrisiko und damit auch das Verlustrisiko für die Vergabe von Bürgschaften gemindert. Bürgschaften helfen, den gerade bei Gründern anzutreffenden Mangel an Sicherheiten etwas zu lindern.
Hürden für Finanzierung von Übernahmen senken
Die zusätzlichen Regulierungen der Finanzmärkte werden den Zugang zu Fremdkapital sukzessive erschweren. Deshalb wird die Beteiligungsfinanzierung auch bei Betriebsübernahmen künftig eine stärkere Rolle spielen müssen. Ein wichtiges Hemmnis liegt hier allerdings in den restriktiven Regelungen zur Nutzung des Verlustvortrags (§ 8c KStG, auch Mantelkaufverbot). Diese sollten nach Ansicht des DIHK auf Missbrauchsfälle beschränkt werden. Außerdem will die Bundesregierung prüfen, Veräußerungsgewinne bei Streubesitzanteilen von unter zehn Prozent zu besteuern. Das würde Beteiligungen für Investoren unattraktiv machen und so auch die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen erschweren. Bei der Finanzierung von Übernahmen mit Beteiligungskapital ist die Situation zwar zuletzt nicht mehr ganz so eng. Doch zwei Drittel der IHKs berichten nach wie vor von einem schwierigen Zugang. Ähnliches gilt bei der Finanzierung der Übernahme mit Eigenmitteln. Kaum jemand kann eine Betriebsübernahme überwiegend aus eigener Schatulle stemmen.
Erbschaftsteuer mittelstandsfreundlich umsetzen
Mit Blick auf eine familieninterne Nachfolge herrscht in vielen Unternehmen durch das Erbschaftsteuergesetz des Bundesverfassungsgerichts große Verunsicherung. Die Politik ist gefordert, möglichst rasch ein verfassungsfestes, mittelstandsfreundliches Gesetz vorzulegen, das den Familienunternehmen in Deutschland Rechtssicherheit bietet, eine steuerlich höhere Belastung bei der Unternehmensübergabe ausschließt und so den Standortvorteil “Unternehmenskultur” in Deutschland sichert.
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