Sachverhalt
Ein Unternehmer führt zu 80 % steuerfreie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende und zu 20 % steuerpflichtige Umsätze aus. Er erwarb im Januar 2014 ein Fahrzeug für 40.000 € zuzüglich 7.600 € Umsatzsteuer. Die laufenden Kosten für Benzin, Wartung u.Ä. betragen im Jahr 2.000 € zuzüglich 380 € Umsatzsteuer.
60 % der im Jahr gefahrenen Kilometer sind durch Fahrten für unternehmerische Zwecke und 40 % durch Fahrten für private Zwecke veranlasst. Den Umfang der Nutzung für die verschiedenen Zwecke hat der Unternehmer nicht anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, sondern durch eine sachgerechte Schätzung ermittelt. Der Listenpreis einschl. Umsatzsteuer beträgt 60.000 €.
Lösung für Zwecke des Vorsteuerabzugs
Für Zwecke des Vorsteuerabzugs sind beim Pkw nicht die Ausgangsumsätze sondern die Fahrleistungen gegenüberzustellen. Hierzu sind 3 Gruppen zu bilden:
- Fahrleistung für die steuerpflichtigen Umsätze
- Fahrleistung für die steuerfreien Umsätze
- Fahrleistung für den privaten Bereich
Nun ist das Verhältnis herzustellen. Die Fahrleistungen zu a) und c) berechtigen den vollen Vorsteuerabzug. Lediglich die Fahrleistung zu b) schließt den Vorsteuerabzug aus. Nachdem die
Aufwendungen für die Privatfahren den Vorsteuerabzug rechtfertigen, muss die private Kfz-Nutzung der Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regelungen unterworfen werden. Ermittlung des
Vorsteuerschlüssels für 2014
Fahrleistungen | Abziehbare VorSt. in % | Nicht abziehb. VorSt. in % |
Für steuerpflichtige Umsätze 20% von 60% | 12% | |
Für steuerfreie Umsätze 80% von 60% | 48% | |
Private KFZ-Nutzung 100% von 40% | 40% | |
Summen | 52% | 48% |
Besteuererung der privaten KFZ-Nutzung
Die Einschränkung des Vorsteuerabzugs führt nicht zu einer Herabsetzung der Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgabe, weder bei der 1 %-Regelung, noch bei der Schätzung. Denn in Bezug auf die private Nutzung des Fahrzeugs hat der Unternehmer den Vorsteuerabzug in vollem Umfang erhalten.
Somit ermittelt sich die private Kfz-Nutzung wie folgt:
Listenpreis | 60.000,00€ |
1% | 600,00€ |
x12 | 7.200,00€ |
USt. 19% von (80% v. 7.200,00€) | 1.094,40€ |
Bruttoentnahme | 8.094,40€ |