Sachverhalt
KfZ-Händler K bietet dem Mietwagenunternehmer M den Erwerb von 50 Neuwagen der Marke „Opel“ im Paket an, wobei es sich bei den angebotenen Fahrzeugen um verschiedene Automodelle handelt. Der Kaufvertrag sieht hierbei eine Rückkaufoption vor. M hat hiernach die Möglichkeit die erworbenen Fahrzeuge nach einem Zeitraum von 24 Monaten nach Erwerb wieder an den K zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis zurückzugeben.
M fragt an, ob diese Rückkaufoption bei diesem bilanziell abzubilden ist.
Lösung
Nach der Entscheidung des BFH vom 17. November 2010, I R 83/09, BStBl II 2011, 812 ist in der Einräumung einer Option eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung zu sehen, die losgelöst von dem nachfolgenden (Rück-) Übertragungsgeschäft zu beurteilen ist, wenn der Kraftfahrzeughändler dem Käufer eine Option zum Rückverkauf des Kraftfahrzeugs (Rückverkaufsoption) entgeltlich verbindlich einräumt, der Käufer zivilrechtlicher Eigentümer des Kraftfahrzeugs wird und ihm das Kraftfahrzeug wirtschaftlich zuzurechnen ist.
Für den optionsberechtigten Käufer ist das vereinbarte Optionsrecht (Rückverkaufsoption) ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, das gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen ist. Bei Verfall oder Ausübung der Option ist der Aktivposten ertragswirksam auszubuchen.
Bei der Bewertung dieses Aktivpostens sind folgende Fälle zu unterscheiden:
-
Unterschiedliche Rabattgewährung im Kaufvertrag
Sieht der Kaufvertrag eine gesonderte Rabattstufe für den Käufer vor, wenn dieser sich für die Rückkaufoption entscheidet, kann hieraus der Wert der Option ermittelt werden:
Beispiel Der Vertrag sieht einen Gesamt-Rabatt auf die Summer der Netto-Listenpreise des Herstellers für das von K angebotene „KfZ-Paket“ i.H.v. 35% vor. Wählt M die Option, dass K sich verpflichtet die Fahrzeuge nach 24 Monaten wieder zurück zu erwerben, mindert sich der durch K gewährte Gesamtrabatt um 10% auf 25% der Summe der Netto-Listenpreise der Fahrzeuge.
Der Wert der Option kann in diesem Fall durch Berechnung der Optionsmarge (10%) ermittelt werden. -
Kein Ausweis eines gesonderten Entgelts
Enthält der Vertrag keine ausdrückliche Rabattstufe vor, da dieser bereits als „Sale and Buy back“ - Modell ausgestaltet ist, muss grundsätzlich eine Schätzung der Rückkaufoption unter Beachtung der Grundsätze des Fremdvergleichs als Teilbetrag des Gesamtkaufpreises erfolgen.
Nach aktueller Auffassung der ESt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder kann jedoch aus Vereinfachungsgründen unter folgenden Voraussetzungen von einer Aktivierung der Rückkaufoptions in diesen Fällen abgesehen werden:- Der Wert des Optionsrechts ist nicht durch Ableitung zu ermitteln, z.B. anhand von Unterschieden in der Preisgestaltung des Verkäufers
- Die Vertragsparteien haben schriftlich und unwiderruflich erklärt, dass die der Option im Zeitpunkt der Einräumung wirtschaftlich keinen Wert beimessen und der gesamte Kaufpreis auf den Fahrzeugverkauf entfällt.
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein und geben K und M eine entsprechende Erklärung ab, dass der Wert der Option mit Null anzusetzen ist, kann M auf eine
entsprechende Aktivierung verzichten. Anderenfalls ist zwingend eine Abspaltung des Werts der Rückkaufoption vom Erwerbspreis vorzunehmen.
Weiterführende Hinweise
BMF-Schreiben vom 12.10.2011, IV C 6-S 2137/09/10003, BStBl I 2011, 967 BayLfSt vom 13.08.2014, S 2137.1.1-4/5 St32
Kommentar schreiben